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Vollstationäre Pflege

Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Viele sind auf eine vollstationäre Pflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen angewiesen. Auch hier erbringen die BKK-Pflegekassen Leistungen für die Pflegebedürftigen.

In Fällen, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, übernimmt die Pflegeversicherung  die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege.  Voraussetzung dafür ist, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.

Leistungshöhe abhängig von Pflegestufen
Wie bei den Leistungen zur ambulanten Pflege, ist die Höhe der Zahlungen auch hier abhängig vom Grad der Pflegestufe.

  • Pflegestufe I:

    1.023,00 EUR

  • Pflegestufe II:

    1.279,00 EUR

  • Pflegestufe III:

    1.550,00 EUR

  • Pflegestufe III (Härtefälle):

    1.918,00 EUR

Detaillierte Informationen erhalten Sie durch die Berater der BKK-Pflegekasse.

Leistungsobergrenze

Für jeden Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I, II und III darf die BKK-Pflegekasse maximal 75 % der monatlichen Heimkosten ("Hotelkosten" und Kosten der Pflege, Versorgung und Betreuung) übernehmen.

Reicht das Einkommen eines Pflegebedürftigen nicht aus, die von ihm zu tragenden Kosten zu decken, so ist ein Antrag auf Übernahme dieses Kostenanteils beim Sozialhilfeträger möglich. Hier wird dann nach Bedürftigkeit und Angemessenheit entschieden.

Vollstationäre und teilstationäre Behindertenpflege

Auch bei der vollstationären Betreuung leistet die BKK-Pflegekasse ihren Beitrag. Detailinformationen erhalten Sie durch die Berater bei der BKK-Pflegekasse.