Krankenversicherung als Student
Als Student sind Sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei uns kostenfrei familienversichert, vorausgesetzt, ein Elternteil ist Mitglied unserer Krankenkasse. Der Versicherungsschutz verlängert sich gegebenenfalls um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Sind Sie über Ihren Ehegatten familienversichert, so gilt für diese Mitversicherung keine Altersgrenze.
Die kostenfreie Familienversicherung gilt für die Krankenversicherung und für die Pflegeversicherung. Sie ist allerdings nicht möglich, wenn ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht gesetzlich krankenversichert ist (zum Beispiel privatversichert) und sein Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, sind Sie als Student gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz beginnen mit dem Semester, frühestens natürlich mit dem Tag der Einschreibung.
Pflichtversicherung der Studenten
Die Versicherung besteht bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Sie endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben.
Hinzuverdienst
Üben Sie neben Ihrem Studium eine Beschäftigung aus, sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung
- an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird (Die Höhe des Arbeitsentgeltes ist ohne Bedeutung. Sind Sie jedoch familienversichert, sollten Sie sich bei uns erkundigen, ob die Familienversicherung beitragsfrei weiterbestehen kann.),
- oder auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist,
- oder lediglich auf die Semesterferien begrenzt ist.
In der Rentenversicherung sind Beschäftigungen versicherungsfrei,
- die geringfügig entlohnt werden, das heißt, das monatliche Entgelt im Jahr 2010 beträgt nicht mehr als
400,00 EUR
€, - die kurzfristig ausgeübt werden, das heißt, von vornherein auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind.
Beiträge ab Wintersemester 2009/2010
Krankenversicherung:
64,77 EUR
€Pflegeversicherung:
für kinderlose Mitglieder bis zur Vollendung des 23.Lebensjahres und für Eltern:
11,64 EUR
€für kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23.Lebensjahres:
13,13 EUR
€Silke Adams (A-Kt): Tel. 02732/767-132, Fax 02732/767-232, silke.adams@bkk-achenbach.de
Marc Joseph (Ku-Z): Tel. 02732/767-131, Fax 02732/767-231, marc.joseph@bkk-achenbach.de



