+++ Zusatz- Impfungen +++ |
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| + | Hepatitis A |
| + | Hepatitis B |
| + | Hepatitis A & B (Kombiimpfung) |
| + | FSME |
| + | Influenza |
| + | Meningokokken |
| + | Tollwut |
Leistungen der KrankenversicherungInformieren Sie sich über die Leistungen der Krankenversicherung von A-Z. Symbol-Erläuterung
Sie befinden sich in der Rubrik: Gesundheitsvorsorge und Früherkennung
Krebsvorsorge, Krebsfrüherkennung Um krankheitsbedingte Veränderungen möglichst frühzeitig feststellen zu können, bieten wir Ihnen spezielle Vorsorge- und Früherkennungsunter-suchungen an. Frauen empfehlen wir, sich ab 20 und Männern, sich ab 45 Jahren für eine solche Untersuchung jährlich anzumelden. Ab dem 50. Lebensjahr können alle Versicherten jährlich einmal ihren Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Ab dem 56. Lebensjahr können Sie dann wählen zwischen einer Dickdarmspiegelung (Wiederholung nach 10 Jahren) oder einer Untersuchung des Stuhles auf verborgenes Blut (alle 2 Jahre). Ab 01. Juli 2008 Hautkrebsvorsorge Sei dem 01. Juli 2008 haben Versicherte ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine zweijährliche Hautkrebs-Vorsorge. Der Untersuchungsumfang Die gesamte Hautoberfläche wird begutachtet. Außerdem werden die Schleimhäute, die ohne Aufwand einzusehen sind, einer Kontrolle unterzogen. Zusätzlich zu der Ganzkörperuntersuchung wird anhand einer Anamnese das persönliche Risiko bewertet. Die Versicherten erhalten Hinweise zum Umgang mit Risikofaktoren und Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Hautkrebs. Die untersuchenden Ärzte Das Screening wird von Fachärzten (Hautärzten) oder speziell geschulten Hausärzten durchgeführt. Ist der untersuchende Arzt ein Hausarzt, überweist er den Patienten bei einer verdächtigen Pigmentierung zum Hautarzt. Dort wird dann die weitere Diagnose gestellt und entsprechende Therapien eingeleitet.
Der Gesundheits-Check up ist ein spezielles Angebot für alle Versicherten ab 35 Jahre – egal, ob Mann oder Frau. Er schließt u. a. die Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen ein. Die Kosten hierfür übernimmt natürlich Ihre BKK. Sie brauchen sich lediglich alle zwei Jahre die Zeit für einen Arztbesuch zu nehmen und Ihre BKK-Versichertenkarte vorlegen. Beachten Sie hierzu auch unser Bonusmodell "Willkommen Gesundheit"
Vorsorge für Kinder und Jugendliche Besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung eines Menschen sind die ersten Lebensjahre. Denn in der Kindheit werden die Weichen gestellt für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden. Gemeinsam mit den Ärzten haben wir deshalb ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr entwickelt. Es besteht aus zehn ärztlichen Untersuchungen (U1 – U9 + J1) und dient dazu, Krankheiten und Fehlentwicklungen körperlicher und psychischer Art so früh wie möglich zu erkennen. Denn umso größer ist dann die Chance, dass Ihrem Kind geholfen werden kann. Ausserdem übernehmen wir die Kosten der zusätzlichen Kindervorsorgeuntersuchungen U 7a, U 10 und U 11. Beachten Sie hierzu auch unser Bonusmodell "Willkommen Gesundheit"
Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter. Daher sind frühzeitige und umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sehr wichtig. Wir bieten daher Kindern und Jugendlichen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in bestimmten Abständen Vorsorgemaßnahmen an, die durch den Zahnarzt durchgeführt werden. Natürlich haben auch Ewachsene die Möglichkeit, Zahnvorsorgeuntersuchungen zweimal jährlich in Anspruch zu nehmen. Die Zahnsteinentfernung zahlen wir einmal im Jahr. Beachten Sie hierzu auch unser Bonusmodell "Willkommen Gesundheit" Ihre BKK übernimmt in der Regel die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern – z. B. gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln. Erwachsenen empfehlen wir, alle zehn Jahre die Impfung gegen Wund-starrkrampf und Diphtherie auffrischen zu lassen. Ab dem 60. Lebensjahr raten wir zur Impfung gegen die Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung. Auch hierfür übernehmen wir die Kosten. Zusatz-Impfungen: Zusätzlich zu den normalen Schutzimpfungen (s.O.), übernimmt die BKK Achenbach Buschhütten für ihre Versicherten die Kosten für weitere Schutzimpfungen in voller Höhe (Zusatz- Impfungen). Die Kosten für den Impfstoff werden zu 100% übernommen. Für das ärztliche Honorar gelten vertragliche Regelungen. Die Kostenübernahme erfolgt auf dem Erstattungswege. Der Versicherte muss zunächst in Vorleistung treten und bekommt das Geld anschließend von uns erstattet. Welche Impfungen hiervon erfasst werden, können Sie dem gelben Kasten entnehmen. HPV-Impfungen (Gebärmutterhalskrebs): Die BKK Achenbach Buschhütten bezahlt für ihre versicherten Mädchen und Frauen die Kosten der Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV). Diese Viren sind als Auslöser des Gebärmutterhalskrebs bekannt. Normalerweise zahlen Krankenkassen die HPV-Impfung nur im Alter von 12-17 Jahren. Die BKK Achenbach Buschhütten übernimmt darüber hinaus die Kosten der HPV-Impfung für Frauen bis 26 Jahre. 12 – 17 Jahre - gesetzliche Regelung aller Krankenkassen Abrechnung über Versichertenkarte * Im Rahmen unserer Zusatzleistung übernehmen wir die Kosten des Impfstoffes zu 100%. Die ärztlichen Leistungen werden direkt über die Versichertenkarte zu vertraglich vereinbarten Sätzen mit uns abgerechnet. Auslands-Impfungen: Andere Länder – andere Sitten. So lautet ein altes Sprichwort. Doch nicht nur die Sitten sind im Ausland anders, sondern auch die gängigen Krankheiten. Cholera, Hepatitis, Gelbfieber und Co. können insbesondere für Urlauber zum gefährlichen Mitbringsel aus fernen Ländern werden. Deshalb ist es sinnvoll, vor jeder Auslandsreise den Impfschutz von Ihrem Arzt überprüfen zu lassen. Natürlich steht Ihnen auch die Impfberatung der BKK kostenlos zur Verfügung. Abrechnung über Versichertenkarte * Ihr Arzt kann (im Bereich Westfalen-Lippe) den erforderlichen Impfstoff auf Kassenrezept verordnen. Das Rezept wird mit einem „i“ gekennzeichnet. Die Kosten der Schutz-Impfung werden zu 100% von uns übernommen. Auch Ihr Arzt kann direkt mit uns abrechnen. Wir haben hierfür einen besonderen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen. Von diesem Vertrag werden die im gelben Kasten aufgezählten Impfungen abgedeckt. Darüber hinausgehende Auslands- Impfungen, bzw. Impfungen außerhalb von Westfalen-Lippe werden von uns erstattet ** , wenn diese vom Robert-Koch-Institut (www.rki.de) für dieses Reiseziel empfohlen wurden. Auf unserer Homepage www.bkkab.de finden Sie weitere Informationen zu den Empfehlungen des RKI. Ebenso steht Ihnen die BKK- Impfberatung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. Generell können die Kosten für Auslands-Impfungen nur im Rahmen privater Reisen übernommen werden.
Präventionskurse/Gesundheitskurse Präventionskurse (qualitätsgesicherte Leistungen zur Prävention) können Ihre Gesundheit nachhaltig verbessern. Die BKK Achenbach Buschhütten übernimmt die Kosten von Präventions- bzw. Gesundheitskursen zu 80 % (bis maximal 200,00 EUR im Kalenderjahr). Als Handlungsfelder gelten:
Der Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR, der im Rahmen des Well-Aktiv-Programmes angeboten wird, wird auf die Höchsterstattungsgrenze von 200,00 EUR im Kalenderjahr angerechnet. Kursangebot: |

+++ HPV- Impfung +++ |
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| + | 12 - 17 Jahre = gesetzliche Regelung |
| + | 18 - 26 Jahre = Zusatzleistung unserer BKK |
+++ Auslands- Impfungen +++ Die Regelung für den Bereich Westfalen-Lippe umfasst: |
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| + | Hepatitis A |
| + | Hepatitis B |
| + | Hepatitis A & B (Kombiimpfung) |
| + | FSME |
| + | Meningokokken |
| + | Tollwut |
| + | Thyphus und Hepatitis A (Kobiimpfung) |
| + | Thyphus (parenterale/orale Imfpung) |
| + | Cholera |
| + | Gelbfieber * |
| + | Malariaprophylaxe |
| * | nur durch autorisierte Gelbfieberimpfstellen |
+++ Wichtige Hinweise Impfungen +++ |
| + | Bitte beachten Sie auch die Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI), sowie des Auswärtigen Amtes |
| + | Die Notwendigkeit der Impfungen hängt auch vom Reiseziel ab. |
| + | *
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| + | ** Außerhalb Westfalen-Lippe: Die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der für Westfalen-Lippe gültigen Beträge. Westfalen-Lippe = Regierungsbezirke Münster, Detmoldt und Arnsberg. |
| + | Empfehlungen des RKI (pdf) - Juli 07 |