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Freiwillige Versicherung

Ihr Arbeitsentgelt übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze*, Sie haben sich selbstständig gemacht oder Ihre Familienversicherung endet?

Dann bieten wir Ihnen mit unserer freiwilligen Mitgliedschaft ein attraktives Leistungs- und Serviceangebot.

Mit der Voraussetzung, dass Sie:

  • unmittelbar vorher 12 Monate ununterbrochen

oder

  • in den letzten 5 Jahren 24 Monate

gesetzlich krankenversichert waren. Hierzu zählen Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft, einer Familienversicherung oder vorheriger freiwilliger Mitgliedschaft.

Die freiwillige Mitgliedschaft schließt eine Versicherung in der Pflegekasse mit ein. Wenn Sie eine private Pflegekasse bevorzugen, können Sie sich auf Antrag auch von der Versicherungspflicht zur Pflegeversicherung befreien lassen.

Was Ihre Familienangehörigen betrifft, so gibt es bei einer freiwilligen Mitgliedschaft, wie in der Pflichtversicherung, die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung.

Bei Fragen, auch zur Höhe der Beiträge, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung

Silke Adams (A-Kt): Tel. 02732/767-132, Fax. 02732/767-232, silke.adams@bkk-achenbach.de

Marc Joseph (Ku-Z): Tel. 02732/767-131, Fax 02732/767-231, marc.joseph@bkk-achenbach.de

* 2011 –

50.850,00 EUR