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Familienversicherung

Sie haben geheiratet oder bekommen Familienzuwachs und möchten, dass Ihre Lieben, genau wie Sie, gut kranken- und pflegeversichert sind? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Versicherung für die ganze Familie.

Wer kann familienversichert werden?

Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und Ihre Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Sie sind auch dann versichert, wenn Sie von Ihnen getrennt leben. Allerdings endet der Anspruch für den Ehegatten/Lebenspartner, sobald die Ehe/Lebenspartnerschaft rechtskräftig geschieden wird.

Zu den versicherten Kindern gehören:

  • leibliche Kinder und Adoptivkinder
  • Pflegekinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Adoptionspflegekinder
  • Stiefkinder und Enkelkinder, für deren Unterhalt Sie überwiegend (mehr als die Hälfte) aufkommen.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • nicht versicherungspflichtig oder freiwillig versichert
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit
  • nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig
  • kein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat

    365,00 EUR

    € bzw. bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijob)

    400,00 EUR

    € übersteigt.

Ausschlusstatbestände

Kinder können nicht in die Familienversicherung, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2010:

4.237,50 EUR

€) hat und nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Diese Einschränkung gilt nur bei verheirateten Eltern.

Altersgrenzen bei Kindern

Eine Familienversicherung ist grundsätzlich möglich:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in
  • Schulausbildung
  • Berufsausbildung
  • einem freiwilligen sozialen Jahr
  • einem freiwilligen ökologischen Jahr befinden (mit Verlängerungsmöglichkeit um die Zeit der Dienstpflicht)
  • ohne Altersgrenze, wenn sei wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und sie zu einem Zeitpunkt der Behinderung familienversichert waren

Für eine umfassende Beratung stehen Ihnen unsere Kolleginnen gerne zu Verfügung.

Katharina Joswiak (A – La), Tel. 02732/767-156, Fax 02732/767-299, katharina.joswiak@bkk-achenbach.de

Gabriele Deutschmanek (Lb –Z), Tel. 02732/767-144, Fax 02732/767-299, gabriele.deutschmanek@bkk-achenbach.de