Ärztliche und zahnärztliche Behandlung / Naturheilverfahren
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Ist bei Kindern oder Jugendlichen eine Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen medizinisch erforderlich, sichern wir Ihnen beim erfolgreichen Abschluss der Behandlung die volle Erstattung der Kosten zu. Um Sie bis zum Abschluss der Behandlung entlasten zu können, übernehmen wir bereits während der Maßnahme 80 % der Kosten für das erste Kind. Für alle weiteren Kinder übernehmen wir sogar 90 % der Kosten, wenn die Kinder zeitgleich behandelt werden. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung nur bei schweren Kieferanomalien möglich, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern.
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