Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Arznei- und Verbandmittel
Als Versicherter der BKK Achenbach Buschhütten haben Sie Anspruch auf ärztlich verordnete apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel. Die Kosten hierfür tragen wir.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen, bei Erwachsenen auch bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen übernehmen wir sogar die Kosten für "nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel", wenn diese zum Therapiestandard gehören. In diesen Fällen muss allerdings eine ärztliche Verordnung ("Kassenrezept") vorliegen.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Seit dem 01.07.2006 sind bestimmte Medikamente von den Zuzahlungen komplett befreit. In dieser Liste können Sie nach Namen, Wirkstoff oder Pharmazentralnummer (PZN) herausfinden, welche Medikamente Sie ohne Zuzahlung bekommen können.
Quelle: www.gkv.info | Realisierung: www.krankenkassenratgeber.de
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